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Ärzte mussten keine lebensrettenden Maßnahmen einleiten

Bundesgerichtshof stärkt Selbstbestimmungsrecht von Sterbewilligen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123948.aerzte-mussten-keine-lebensrettenden-massnahmen-einleiten.html

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