Am Ende der TAN

Online-Banking: Neue Regeln ab September 2019

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Wer seine Bankgeschäfte »online« über das Internet erledigt, kennt sie: Die Listen mit sechsstelligen Zahlen auf Papier, die für jeden Auftrag zur Hand sein müssen. Vor der Buchung wird eine der Transaktionsnummern (TAN) zur Bestätigung in das Online-Formular eingetragen. Spätestens am 14. September 2019 ist nun Schluss damit.

»Zu unsicher«, findet die Europäische Union, sei das Verfahren. Dabei lobt die Finanzwirtschaft schon seit dem Beginn des Online-Banking am Ende der 1970er Jahren die hohen Sicherheitsstandards des Verfahrens, das trotz allerlei Änderungen im Kern aus TAN und einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) besteht.

Sicherheit ist relativ

Tatsächlich sind Überweisungen von Bankkunden nach diesem Verfahren schwer zu knacken: Um eine Überweisungen tätigen zu können, benötigt ein Dieb genau die TAN, die hinter der angezeigten Nummer auf der Liste steht. Ohne vorliegende Liste ist das eigentlich unmöglich.

Betrüger könn...


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