Dieses Recht betrifft nicht nur das Wochenende
Umgangsrecht mit dem Kind
Der Fall: Im Frühjahr 2017 trennte sich ein Ehepaar, dessen Tochter H. gerade mal ein Jahr alt war. Die Mutter zog mit dem Kind aus der Ehewohnung aus. In der Folgezeit einigte man sich, wenn auch nicht konfliktfrei, auf eine Regelung für die Besuche des Mädchens beim Vater am Wochenende.
Zum Rechtsstreit kam es allerdings, als der Vater den Umgang über die Wochenenden hinaus ausdehnen wollte. Damit war die Mutter jedoch nicht einverstanden, und schon gar nicht mit einem längeren Umgang in den Ferien. Völlig überfordert wäre das inzwischen zwei J...
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