Keine Diskriminierungsentschädigung wegen unterbliebener Einladung

Was gilt für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber bei schwerbehinderten Bewerbern?

Bei einer unterbliebenen Einladung zum Vorstellungsgespräch haben schwerbehinderte Stellenbewerber nur in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Diskriminierungsentschädigung. Nur öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sind zur Einladung behinderter Bewerber verpflichtet, wozu eine Landtagsfraktion aber nicht gehört, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 16. Mai 2019 klar. In einer weiteren Entscheidung verwiesen die Erfurter Richter darauf, dass behinderte Arbeitnehmer keine absolute Beschäftigungsgarantie haben.

Fraktion ist kein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber

Im ersten entschiedenen Fall hatte sich ein schwerbehinderter Bewerber auf zwei von der bayerischen Landtagsfraktion der »Freien Wähler« ausgeschriebene Stellen als wissenschaftlicher Mitarbeiter beworben. Im letzten Satz seines Bewerbungsschreibens wies er auf seinen Grad der Behinderung von 50 und seinen Schwerbehindertenausweis hin.

Die Landtagsfraktion erteilte...


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