Der Staat erbt den Rest

Die Fiskalerbschaft

In einem solchen Fall erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte. Kann dieses nicht ermittelt werden, erbt der Bund. Der Staat erbt, wenn potenzielle Erben durch Erbverzicht, Enterbung oder ähnliches nicht mehr als Erbe infrage kommen oder der Verstorbene keine Angehörigen hatte. Eine weitere, wenn auch selten gewählte Möglichkeit ist, dass der Verstorbene in seinem Testament gezielt den Staat als Erben einsetzt.

Miterbe Staat

Auch wenn der Staat nicht ausdrücklich in einem Testament als Erbe bestimmt ist, kann es sein, dass er dennoch aufgru...


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