Darf ich vorstellen: Mein Nachmieter

Wie kommen Mieter schneller aus ihrem Mietvertrag?

  • Michaela Rassat, Juristin, D.A.S. Leistungsservice
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Lösung, um Mehrkosten zu vermeiden: Ein Nachmieter muss her. Denn wer einen Nachmieter präsentiert, kommt früher aus dem Mietvertrag - oder?

Nachmieterklausel

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate (siehe § 573 c Bürgerliches Gesetzbuch). Dennoch hält sich hartnäckig die Ansicht, dass sich die Kündigungsfrist verkürzt, wenn der Mieter seinem Vermieter drei potenzielle Nachmieter präsentiert. Das ist jedoch ein Irrtum.

Mieter können ihre Kündigungsfrist durch Stellen eines Nachmieters nur dann verkürzen, wenn ihr Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthält oder in bestimmten Härtefällen, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine Nachmieterklausel ist ein Passus im Mietvertrag, der dem Mieter das Recht gibt, bei Stellung eines Nachmieters seine Entlassung aus dem Mietverhältnis zu verlangen.

Was ist ein Härtefall?

Härtefälle, die den Mieter bei Stellen eines...


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