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Nachfahren von NS-Verfolgten sollen leichter eingebürgert werden können
Am Freitag treten zwei Erlasse des Innenministeriums in Kraft, welche die Rechtslage zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft vereinfachen
NS-Verfolgte haben das Recht auf den deutschen Pass. Das gilt auch für deren Nachfahren. Viele im Ausland lebende Antragsteller wurden aber abgelehnt. Das Innenministerium will die Regeln nun per Erlass ändern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1125040.deutsche-staatsbuergerschaft-nachfahren-von-ns-verfolgten-sollen-leichter-eingebuergert-werden-koennen.html
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