Badumbau zählt steuerlich nicht zu häuslichem Arbeitszimmer

Steuerrecht

Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 16/15) in München in einem am 1. August 2019 veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall hatte der klagende Steuerberater in seinem Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Dieses machte 8,43 Prozent der Gesamtfläche aus. Als er seinen Flur und das Badezimmer renovieren ließ, machte er die Kosten in Höhe von 8,43 Prozent als steuermindernde Betrieb...


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