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Kleinreparaturen und Bagatellschäden

Mietrecht

Treten während der Mietzeit in der Wohnung Mängel oder Schäden auf, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Für Bagatellschäden kann es eine Ausnahme geben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1125616.kleinreparaturen-und-bagatellschaeden.html

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