Auf Weisung des Arbeitgebers den Betriebsarzt aufsuchen?

Rechtstipps aus dem Arbeitsalltag

Um diese Frage zu beantworten, ist zu erklären, welche Aufgaben, Befugnisse und Pflichten Betriebsärzte haben: »Sie haben eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, und die ist, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen«, erklärt Johannes Schipp, er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

»Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken«, so Schipp. Das könne zum Beispiel bei Suchterkrankungen der Fall sein.

Will ein Arbeitgeber aber etwa eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig - und entspreche nicht der Funktion des Betriebsarztes. Zudem gilt: Auch Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht.

»Ohne dass der Arbeitnehmer den Betriebsarzt von der Schweigepflicht entbindet, bringt eine Untersuchung dem Arbeitgeber als...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -