Laufzeit von Verträgen soll auf ein Jahr befristet werden

Gesetz gegen Kostenfallen in Sicht

Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung. Dem soll nunmehr mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ein Riegel vorgeschoben werden

Konkret geht es um Verträge, die »regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen« betreffen, so ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr - statt bisher zwei Jahre - anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken. Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.

Es geht zudem auch um Schutz vor am Telefon unterge...


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