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Kein Pflegewohngeld für Heimbewohnerin

Auf Pflegewohngeld besteht kein Anspruch, wenn der Ehemann Heimkosten mit einem Hausverkauf finanzieren kann, urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 3076/15).Das gelte sogar dann, wenn das Haus allein dem Ehemann gehöre und wenn es dieser ablehne, das Haus zu verkaufen. Das Vermögen des Mannes sei heranzuziehen, um die Heimkosten zu decken - es sei denn, das Paar hätte s...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1125939.kein-pflegewohngeld-fuer-heimbewohnerin.html

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