Bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung tritt eine Fristverlängerung ein

Kindergeldbescheid

Das geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Az. 1 K 205/15) hervor, über die die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Die Frau hatte wegen eines abgelehnten Kindergeldbescheids geklagt. Es ging um die Frage, ob der Bescheid Bestand hat oder nicht. In der Rechtsbehelfsbelehrung war unter anderem zu lesen: »Der Einspruch ist bei der Familienkasse ... mit Sitz in ... schriftlich einzureichen, dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.« Eine Postanschrift der Behörde wurde nicht genannt. Der Bescheid enthielt in Kopf- u...


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