Garantiert: das Recht auf Bildung

UNICEF: Deutschland setzt Chancengleichheit nicht um

  • Martin Reischke
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, erstmals festgeschrieben in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« von 1948. Es soll den freien Zugang zu Bildung und zum Schulbesuch garantieren. Näheres regeln die Verfassungen der einzelnen Bundesländer. In Baden-Württemberg etwa heißt es: »Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.« Und die Berliner Verfassung sieht vor: »Jeder hat ein Recht auf Bildung. Das Land ermöglicht und fördert (…) den Zugang eines jeden Menschen zu den Bildungseinrichtungen (...)«.

Doch auch wenn die Chancengleichheit auf dem Papier existiert - in der Praxis bleibt davon oft nur wenig übrig. Ein großes Problem sind fehlende ...


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