Bundeswehr darf fliegen

Verfassungsgericht wehrt Klage der LINKEN ab

Karlsruhe. Die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheitert. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und eine UN-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlossen.

Der Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.