Pfändung frei

P-Konto

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Viele bundesdeutsche Kreditinstitute haben jahrzehntelang ein lukratives Zusatzentgelt kassiert - ausgerechnet von überschuldeten Verbrauchern. Erst seit dem Jahr 2010 hat jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto in ein preiswertes »Pfändungsschutzkonto«, kurz P-Konto, umzuwandeln. Durch ein P-Konto besteht automatisch Pfändungsschutz des Guthabens bis zu einer bestimmten Höhe (»Basispfändungsschutz«). Dabei ist es gleichgültig, ob das Guthaben aus Arbeitseinkommen, Spareinkünften, Sozialleistungen oder sonstigen Einnahmen stammt. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder Ehepartner können noch zusätzliche Freibeträge hinzukommen.

Wer bereits ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse hat, kann es bei seinem Geldinstitut vergleichsweise einfach in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies darf grundsätzlich nichts kosten und muss zügig geschehen, die Umwandlung darf maximal vier Tage dauern. Dies gilt selbst, wenn das Konto ...


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