Streit um ein Klassenfoto

Lehrer mit Klage gescheitert

Eine entsprechende Klage eines Pädagogen wies das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz (Az. 5 K 101/19.KO) ab. Die Richer waren der Auffassung, dass der Lehrer durch seine Teilnahme an dem Fototermin zumindest stillschweigend eingewilligt hatte.

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