Betriebsrat nicht übergehen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Dienstplan

Ein Klinikbetreiber muss sich mit dem Betriebsrat über die Erstellung von Monatsdienstplänen des Pflegepersonals abstimmen. Legt der Arbeitgeber die Dienstpläne ohne Zustimmung oder ohne Anrufung einer Einigungsstelle fest, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch - mit der Folge, dass die Dienstpläne nicht angewendet werden dürfen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Az. 2 TaBV 908/19) in einem am 12. Juli 2019 veröffentlichten Beschluss.

.Allerdings habe die Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz auch eine Mitwirkungspflicht und dürfe sich - gerade mit Blick auf die Sicherstellung der Patientenversorgung - nicht generell einer Dienstplangestaltung verweigern, so die Richter.

Im konkreten Fall ging es um einen landeseigenen Klinikbetreiber mit mehreren großen Krankenhäusern in Berlin. Bis zum 31. Juli 2016 galt eine »Betriebsvereinbarung Arbeitszeit«. Sie wurde vom Arbeitgeber gekün...


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