Werbung

Wird ein ambulanter Dienst engagiert, gibt es weniger Pflegegeld

Pflegegeld

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: 2 Min.

Ist es jedoch irgendwann einmal nötig, einen ambulanten Dienst in Anspruch zu nehmen, wird das Pflegegeld prozentual reduziert. Schöpft man die gesamte Summe für diese sogenannten Sachleistungen aus, gibt es in dem jeweiligen Monat kein Pflegegeld mehr. Wird das Geld nur zur Hälfte abgerufen, gibt es das halbe Pflegegeld.

Vor der Entscheidung für professionelle Unterstützung sollte man also genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Dies kann beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege sein. Unterstützung im Haushalt haben die meisten ambulanten Dienste zwar auch in ihrem Programm, doch oft fehlt es dafür an Personal.

Hier kommen die seit Mai 2019 zugelassenen Betreuungsdienste ins Spiel. Sie bieten alle Hilfen für Pflegebedürftige an - vom Haushalt bis zur Begleitung zum Arzt - jedoch keine Pflege.

Der Betreuungsdienst kann ebenfalls aus dem Topf der Sachleistungen finanziert werden. In diesem Falle sollte gut gerechnet werden: Denn wird ein Betreuungsdienst damit bezahlt, reduzieren sich die Mittel, die noch für Pflegeleistungen durch den ambulanten Dienst übrig bleiben. Auch die Auswirkungen auf das Pflegegeld sind, wie beschrieben, zu berücksichtigen.

Unter Umständen lässt sich die Hilfe im Haushalt auch anderweitig finanzieren. Denn zusätzlich zu den Sachleistungen hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause lebt, Anspruch auf 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen. Dazu zählt auch die Unterstützung im Haushalt.

Wichtig ist: Anbieter dafür müssen im Unterschied zu den ambulanten Diensten und den Betreuungsdiensten nach Landesrecht zugelassen oder als Nachbarschaftshelfer anerkannt sein. Davon gibt es aber in vielen Regionen Deutschlands zu wenige.

Werden die 125 Euro nicht genutzt, geht das Geld nicht verloren, sondern wird bis zum Sommer des Folgejahres »angespart«. Es kann übrigens auch alternativ eingesetzt werden, beispielsweise für die Eigenanteile der Kurzzeitpflege. be.p/nd

Unter der gebührenfreien Rufnummer der compass Pflegeberatung (0800) 101 88 00 (montags bis freitags von 8 bi 19 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr) erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -