Wird ein ambulanter Dienst engagiert, gibt es weniger Pflegegeld

Pflegegeld

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: 2 Min.

Ist es jedoch irgendwann einmal nötig, einen ambulanten Dienst in Anspruch zu nehmen, wird das Pflegegeld prozentual reduziert. Schöpft man die gesamte Summe für diese sogenannten Sachleistungen aus, gibt es in dem jeweiligen Monat kein Pflegegeld mehr. Wird das Geld nur zur Hälfte abgerufen, gibt es das halbe Pflegegeld.

Vor der Entscheidung für professionelle Unterstützung sollte man also genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Dies kann beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege sein. Unterstützung im Haushalt haben die meisten ambulanten Dienste zwar auch in ihrem Programm, doch oft fehlt es dafür an Personal.

Hier kommen die seit Mai 2019 zugelassenen Betreuungsdienste ins Spiel. Sie bieten alle Hilfen für Pflegebedürftige an - vom Haushalt bis zur Begleitung zum Arzt - jedoch keine Pflege.

Der Betreuungsdienst kann ebenfalls aus dem Topf der Sachleistungen finanziert werden. In diesem Falle sollte gut gerechnet werden: Denn wird ein Betreuungsdienst damit bezahlt, reduzieren sich die Mittel, die noch für Pflegeleistungen durch den ambulanten Dienst übrig bleiben. Auch die Auswirkungen auf das Pflegegeld sind, wie beschrieben, zu berücksichtigen.

Unter Umständen lässt sich die Hilfe im Haushalt auch anderweitig finanzieren. Denn zusätzlich zu den Sachleistungen hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause lebt, Anspruch auf 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen. Dazu zählt auch die Unterstützung im Haushalt.

Wichtig ist: Anbieter dafür müssen im Unterschied zu den ambulanten Diensten und den Betreuungsdiensten nach Landesrecht zugelassen oder als Nachbarschaftshelfer anerkannt sein. Davon gibt es aber in vielen Regionen Deutschlands zu wenige.

Werden die 125 Euro nicht genutzt, geht das Geld nicht verloren, sondern wird bis zum Sommer des Folgejahres »angespart«. Es kann übrigens auch alternativ eingesetzt werden, beispielsweise für die Eigenanteile der Kurzzeitpflege. be.p/nd

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