Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes sind unzulässig / Bündnis von Verbänden und Parteien fordert Abschaffung aller Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zu Hartz-IV-Sanktionen in Teilen gekippt. Die Strafmaßnahmen gegen Langzeitarbeitslose verstoßen nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts teilweise gegen das Grundgesetz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1128153.bundesverfassungsgericht-hartz-iv-sanktionen-sind-teilweise-verfassungswidrig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.