Irritationen zum Pflegegeld beim Pflegegrad 2
Berichtigung
Richtig ist: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige erhalten Pflegebedürftige Geldleistungen, und zwar beim Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro. Wird aber ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege beauftragt, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen. Beim Pflegegrad 2 betragen sie monatlich 689 Euro. Diese Leistungen werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Die Geldleistungen im Pflegegra...
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