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Zwei Schritte vor, einer zurück

Andreas Fisahn über einen argumentativen Trick der Verfassungsrichter bei Hartz IV

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sanktionsregime von Hartz IV korrigiert, aber es belässt den Jobcentern die Möglichkeit, die Leistungen zu kürzen. Der Jurist Andreas Fisahn über einen argumentativen Trick der Verfassungsrichter bei Hartz IV.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1128367.hartz-iv-zwei-schritte-vor-einer-zurueck.html

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