Schutz vor Schäden durch Regenwasser - Eigentümersache

Immobilieneigentümer

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az. 3 K 532/18.MZ) hin. Danach müssen die Eigentümer selbst vorsorgen und sich durch geeignete Baumaßnahmen vor Wasserschäden schützen.

Der Eigentümer eines Wohnhauses verklagte seine Gemeinde, einige im Bebauungsplan vorgesehene Maßnahmen durchzuführen, die ihn seiner Ansicht nach vor Starkregen schützen sollten. Unter anderem sollte dabei auf de...


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