Wohngemeinschaft und Mieterwechsel

Mietrecht

Abhängig von der Gestaltung des Mietvertrages sind hier nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung (mvd) unterschiedliche Grundsätze zu beachten.

Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, d. h., mieten mehrere Mieter zusammen eine Wohnung an und ist das für den Vermieter ohne Weiteres ersichtlich, hat die Wohngemeinschaft das Recht, einzelne WG-Mitglieder auszuwechseln.

Das bedeutet laut mvd, der Vermieter muss einer beabsichtigten Auswechslung der Mieter zustimmen, er muss die Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds aus der Wohngemeinschaft und die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Wohngemeinschaft akzeptieren.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 314/15) ist hierzu eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht erforderlich. Es genüge, wenn dem Vermieter die Wechselabsicht angezeigt wird. Der Vermieter hat jedoch ein Ablehnungsrecht, zum Beispiel wenn in der Person des neuen Mieters ei...


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