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Neuer Prozess gegen Gießener Ärztin wegen 219a

In dem Fall geht es um den Abtreibungsparagrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet

Die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen angeklagte Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Die erneute Berufungsverhandlung wird am 12. Dezember stattfinden. Hänel will gegen den Paragrafen 219a vor das Verfassungsgericht ziehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1128837.kristina-haenel-neuer-prozess-gegen-giessener-aerztin-wegen-a.html

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