Es gilt die »situative Winterreifenpflicht«

Winterreifen - Pflicht oder Kür?

Einer Umfrage zufolge meinten 35 Prozent der Befragten, die Winterreifenpflicht gelte grundsätzlich von Oktober bis Ostern, weitere 20 Prozent gehen davon aus, dass überhaupt keine Pflicht besteht. Weitere neun Prozent wissen keine Antwort auf die Frage.

Was besagt die »situative Winterreifenpflicht«?

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Absatz 3a gilt als sogenannte »situative Winterreifenpflicht«: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen mit der bisherigen MS-Kennzeichnung haben bis zum 30. September 2024 Bestandschutz.

Warum sind Winterreifen erforderlich?

Winterreifen haben eine andere Gummimischung und ein anderes Rillenprofil als Sommerreifen. Unterhalb von etwa plus sieben Grad haften Winterreif...


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