Mieter können sich leichter wehren

Mieter können sich mit Hilfe von Inkasso-Dienstleistern leichter gegen Mieterhöhungen wehren. Es verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn registrierte Inkasso-Firmen Mietern für mögliche Zahlungsforderungen gegenüber dem Vermieter ihre Hilfe anbieten und - anders als bei einem Anwalt - nur im Erfolgsfall eine Vergütung verlangen, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (BGH) im Fall des Berliner Inkasso-Dienstleisters Lexfox. (AZ: VIII ZR 285/18) Lexfox (früher Mietright) bietet auf seiner Internetseite www.wenigermiete.de eine unverbindliche Prüfung an, ob Mieter eine zu hohe Miete zahlen oder zu Unrecht eine Mieterhöhung erhalten haben. Mieter können hierfür auf der Internetseite einen kostenlos nutzbaren »Mietpreisrechner« nutzen und dabei e...


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