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Heil: Keine Sanktionen über 30 Prozent

Ein interner Entwurf zur Umsetzung des Urteils zu Hartz-IV-Sanktionen hat für Irritationen gesorgt

Eigentlich schien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar: Sanktionen über 30 Prozent sind nicht verfassungsgemäß. Doch ein Weisungsentwurf missachtete das.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1129284.hartz-iv-heil-keine-sanktionen-ueber-prozent.html

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