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Worte auf der Goldwaage
Jana Frielinghaus über das erste endgültige Urteil gegen eine Ärztin nach dem »reformierten« Paragrafen 219a
Es war schon nach dem Urteil des Berliner Amtsgerichts im Juni gegen die Gynäkologin Bettina Gaber klar: Auch das Reförmchen des Verbots, für Schwangerschaftsabbrüche zu »werben«, bringt keine Rechtssicherheit für Mediziner und auch nicht den von Tausenden Feministinnen geforderten freien Zugang zu praktischen Informationen über den Eingriff. Gaber und eine Kollegin wurden damals zu Geldstraf...
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