Ist der Taschenrechner wie ein Handy am Steuer verboten?

BGH-Urteil steht noch aus

Es geht um den Fall eines Immobilienmaklers. Der Mann hatte im Mai 2018 im Kreis Soest in Nordrhein-Westfalen am Steuer seines Autos mit einem Taschenrechner seine Provision ausgerechnet und war dabei geblitzt worden. Er wurde mit Bußgeld belegt. Sein Klage dagegen beschäftigte zwei Gerichte.

Das Amtsgericht Lippstadt hatte den Makler im...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.