Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Betreut bauen

  • Anne Katrin Herbst
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Für den abzuschließenden Vertrag gibt es seit 2018 neue gesetzliche Regelungen. Der Kern ist die Baubeschreibung. Was darin enthalten sein muss, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Aber nicht alle Unternehmen halten sich daran.

Nach den Erfahrungen des Sachverständigen Volker Wittmann vom Verband Privater Bauherren (VPB) lasse sich Ärger auf der Baustelle vermeiden, wenn zwei Grundsätze beachtet werden: die Auswahl seriöser Firmen und die regelmäßige Kontrolle des Baus durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wo aber findet man einen solchen?

Der Ratgeber »Bauen! Das große Praxishandbuch für Bauherren« der Verbraucherzentrale Nordr...


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