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Crowdworker sind keine Angestellten

Das Landesarbeitsgericht München sieht Crowdworker als Selbstständige, die IG Metall bleibt bei ihren Zweifeln

Selbstständig oder angestellt? Erstmals hat ein Mikrojobber auf Festanstellung geklagt. Auch nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts: Die grundsätzliche Auseinandersetzung steht erst am Anfang.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1129572.ig-metall-crowdworker-sind-keine-angestellten.html

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