Werte der Nachbarstadt dürfen laut BGH nicht immer herangezogen werden

Ortsübliche Vergleichsmiete

Vermieter dürfen eine Mieterhöhung daher nicht in jedem Fall mit Werten aus Nachbarorten begründen. In dem BGH-Urteil vom 21. August 2019 (Az. VIII ZR 255/18) legt der BGH fest, dass bei einem fehlenden Mietspiegel nicht automatisch jener der Nachbargemeinde herangezogen werden kann. Für eine ortsübliche Vergleichsmiete ist die Nachbarstadt nur dann als Grundlage zulässig, wenn sich die Gemeinden in bestimmten Kriterien gleichen.

Dem Revisionsverfahren vorausgegangen war die Klage einer Vermieterin, welche einen ortsfremden Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen hatte. ...


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