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Amazon in die Schranken gewiesen
Handelsriese darf Mitarbeiter im Advent nicht zu Sonntagsschichten verpflichten
Während an zwei Amazon-Standorten gestreikt wird, wurde am Oberverwaltungsgericht Münster über einen Antrag auf Sonntagsarbeit aus dem Jahr 2015 entschieden. Das Endschied: Der Handelsriese darf Mitarbeiter im Advent nicht zu Sonntagsschichten verpflichten
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1130039.weihnachtsgeschaeft-amazon-in-die-schranken-gewiesen.html
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