Neue Tabakrichtlinien: Verkaufsaus für Kippen mit Menthol- oder Vanillegeschmack

Strengere Regeln für den Gesundheitsschutz

Seit Mai 2016 mussten die EU-Staaten die Vorgaben der Tabakrichtlinie erfüllen, die größere Warnhinweise in Text und Bild auf Zigarettenschachteln und eine verbesserte Information über Inhaltsstoffe vorsah. Außerdem durften Zigaretten und Drehtabakerzeugnisse keine charakteristischen Aromen - wie Vanille oder Menthol - mehr enthalten, die den Geschmack und den Geruch von Tabak überdecken.

Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent hatte die EU jedoch eine Auslaufphase bis 2020 festgelegt, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen konnten. Damit ist bald Schluss: Ab 20. Mai 2020 ist auch der Verkauf von Restbeständen mentholhaltiger Zigaretten verboten.

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