Mindestlohn von 9,35 Euro ist ab 2020 Pflicht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Bereits seit 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Bis auf wenige Sonderfälle gilt das Lohnminimum somit für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, also auch für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter.

Ausnahmen gelten jedoch für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben auch alle, die verpflichtend ein Praktikum oder ein Praktikum unter d...


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