Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Verdienst

Pflege

Wer weniger als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Unterhaltspflichtigem - also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet - so das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das ab 1. Januar 2020 gilt.

Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflegekosten etwa bei einer vollstationären Unterbringung nicht allein tragen können, springt bislang zunächst das Sozialamt ein. Das versucht dann, dieses Geld bei den Kindern des Pflegebedürftigen (teilweise) zurückzuholen: Derzeit gilt als Richtwert eine Einkommensgrenze von 21 600 Euro netto für Alleinstehende und 38 800 Euro netto pro Jahr für Familien: V...


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