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Frauenärztin zieht vor Bundesverfassungsgericht

Medizinerin will Verurteilungen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht hinnehmen

Auch nach der Reform des Gesetzes fallen Urteile wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach §219a. Eine Medizinerin aus Berlin-Steglitz wehrt sich gegen ihre Verurteilung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1130380.frauenaerztin-zieht-vor-bundesverfassungsgericht.html

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