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Jugendliche streiten vor Verfassungsgericht für Wahlrecht ab 16

Wahlprüfungsbeschwerde gegen Wahl im Mai eingereicht / Unterstützung vom Verein »Mehr Demokratie«

Bei Europawahlen darf man erst im Alter von 18 Jahren wählen. Mehrere Jugendliche finden das falsch - und ziehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Verein »Mehr Demokratie«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1130509.europawahlen-jugendliche-streiten-vor-verfassungsgericht-fuer-wahlrecht-ab.html

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