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Urteil: Meuthen hätte Wahlkampfhilfe nicht annehmen dürfen

Unterstützung des AfD-Parteichef im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2016 war eine illegal Parteispende

Ist AfD-Chef Jörg Meuthen naiv gewesen oder tut er nur so? 2016 bietet ein Werber, der in der Schweiz für rechtsgerichte Kampagnen bekannt ist, seine Hilfe an. Meuthen hält das für einen »Freundschaftsdienst«. Nun urteilt ein Gericht: Das war eine illegale Parteispende.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131233.parteispende-urteil-meuthen-haette-wahlkampfhilfe-nicht-annehmen-duerfen.html

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