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Dreist, dreister, Meuthen

Robert D. Meyer über die AfD-Parteispendenaffäre

Das Berliner Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die Strafzahlung des Bundestags aufgrund einer illegalen Wahlkampfunterstützung zugunsten der AfD ist zulässig. Erschreckend ist, wie sich Parteichef Meuthen in der Sache als unwissender Naivling inszenierte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131270.afd-parteispendenaffaere-dreist-dreister-meuthen.html

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