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Unwürdiges Hinhalten
Stefan Otto kritisiert, dass der Gesundheitsminister Todkranke allein lässt
Passive Sterbehilfe ist in Deutschland im Prinzip erlaubt. Menschen dürfen sich von ihrem Leid mit Medikamenten erlösen. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2015 verbietet nur die kommerzielle Sterbehilfe. Um Missbrauch zu verhindern, muss allerdings jeder Einzelfall geprüft werden. Genau das verwehrt aber der Gesundheitsminister mit einem behördeninternen Erlass. Anträge auf die Bereitstellung ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131396.sterbehilfe-unwuerdiges-hinhalten.html
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