Antrag auf Gleichstellung mit Steuerpflichtigen in Deutschland

Nachtrag zur Rente im Ausland

In dem Beitrag »Die Rentenansprüche gehen nicht verloren« wird zu Recht darauf verwiesen, dass bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland eine beschränkte Steuerpflicht für die Rentenbezüge aus Deutschland vorliegen. Dadurch entfallen verschiedene Freibeträge und es wird richtig teuer.

Es gibt aber eine einfache Lösung, dies zu vermeiden. Der § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthält im Absatz 3 die Möglichkeit einer unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag und damit die Gleichstellung mit Steuerpflichtigen in Deutschland.

Ein solcher Antrag ist zul...


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