Zum Zugang zur Erwerbsminderungsrente

Urteile im Überblick

Nach einem am 11. Dezember 2019 verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (Az, B 13 R 7/18 R) kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch dann bestehen, wenn es wegen zahlreicher »gewöhnlicher« gesundheitlicher Einschränkungen faktisch keine Tätigkeit mehr gibt, die die betroffene Person ausführen kann.

Schon nach bisheriger BSG-Rechtsprechung kann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen, wenn der Arbeitsmarkt für einen Menschen aus gesundheitlichen Gründen »verschlossen« ist, er also faktisch keinen passenden Arbeitsplatz finden und die Rentenversicherung auch keine solche Tätigkeit benennen kann.

Die Hürden hierfür waren allerdings hoch. Voraussetzung war eine »schwere spezifische Einschränkung« oder mindestens zwei in der Summe »ungewöhnliche« Einschränkungen, etwa eine erhebliche Sehstörung oder der Ausschluss von Tätigkeiten, die auch nur teilweise im Stehen auszuüben sind.

Im Streitfall hat der heute 55-jährige Kl...


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