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Asylgrund Klimawandel

UN-Menschenrechtsausschuss: Klimaflüchtlinge können Asylanspruch haben / Bundesregierung widerspricht

Im konkreten Fall wurde das Anliegen des Mannes aus Kiribati zwar abgelehnt - der Ausschuss stellte aber fest, dass Asylsuchende nicht abgeschoben werden dürfen, wenn der Klimawandel in ihrer Heimat ihr Recht auf Leben bedrohe.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1131800.klimafluechtlinge-asylgrund-klimawandel.html

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