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Höchstrichterliches aus Bayern
Protokoll eines gestörten Verhältnisses: Der Verfassungsschutz und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
In Deutschland wird nicht gegen Faschisten vorgegangen, sondern gegen Antifaschisten. Rechtsextreme Netzwerke in Polizei und Bundeswehr bleiben straffrei, die NPD unbehelligt - antifaschistische Vereinigungen hingegen gelten als nicht gemeinnützig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1132053.vvn-bda-hoechstrichterliches-aus-bayern.html
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