Airline haftet bei Verletzungen durch Kaffee im Flugzeug

EuGH stärkt Fluggastrechte

Das kann jedem passieren: Ein Becher mit Kaffee kommt während eines Fluges ins Rutschen und ergießt sich über Arme und Beine. Wenn der Kaffee brühend heiß ist, ist das nicht nur unangenehm, sondern auch äußerst schmerzhaft. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-532/18) können Reisende dann aber von der Fluggesellschaft Schadenersatz fordern.

Die Haftung der Airlines könne nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Schaden auf ein luftfahrspezifisches Risiko zurückgehe, oder dass es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Flugzeugs gebe, führten die Richter weiter aus. Allerdings könnten nach dem Luftfahrtübereinkommen von Montreal, das für die EU maßgeblich sei, Fluggesellschaften sich aus der Haftung befreien, wenn sie nachwiesen, dass Reisende selbst für den Schaden verantwortlich seien.

Die obersten EU-Richter folgten damit we...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.