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»Kein Grußonkel«
Die rechtliche Grundlage des künftigen Polizeibeauftragten nimmt Gestalt an
Akteneinsicht, Zeugen vernehmen und selbst ermitteln: Im vorgeschlagenen Gesetz der Regierungsfraktionen zum Polizeibeauftragten werden dessen Befugnisse klarer benannt. 2021 soll es losgehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1132098.polizeibeauftragter-berlin-kein-grussonkel.html
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