Keine Hilfe aus Karlsruhe für Tarifbindung

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Alles kann, nichts muss - so sieht das Bundesverfassungsgericht den Anspruch von Gewerkschaften, dass ein ausgehandelter Tarifvertrag in der ganzen Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit schützt demnach zwar das Recht, mit einem Tarifvertrag auch Nichtmitglieder zu verpflichten. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht, so die Verfassungsrichter, die sich daher nicht für zuständig erklärten.

Wird ein Tarifvertrag durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er nicht nur für die Tarifparteien und ihre Mitglieder, sondern auch darüber hinaus. Das verhindert, dass Dumpinglöhne Tariflöhne unterlaufen und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen.

Bau nimmt Urteil gelassen

In den am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen der Karlsruher Richter ging es ums Baugewerbe. In der Branche gibt es durch Arbeitgeberbeiträge finanzierte Sozialkassen, zum Beispiel für ...


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