Dürfen Verbände klagen?

Vor dem Bundesgerichtshof geht es am Donnerstag auch um die Frage, ob die Verbraucherzentrale befugt war, gegen Facebook vorzugehen

  • Markus Drescher
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Am Donnerstag geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um grundsätzliches: Dürfen Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen im Namen betroffener Nutzer klagen?

In dem konkreten Fall geht es um eine Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen der Bundesländer gegen Facebook. In seinem »App-Zentrum« bietet das soziale Netzwerk Zugang zu kostenlosen Online-Spielen anderer Anbieter. Im November 2012 darunter mehrere, bei denen unter dem Button »Sofort spielen« folgende Hinweise zu lesen waren: »Durch das Anklicken von ›Spiel spielen‹ oben erhält diese Anwendung: Deine allgemeinen Informationen, Deine-Mail-Adresse, Über Dich, Deine Statusmeldungen. Diese Anwendung darf in deinem Namen posten, einschließlich dein Punktestand und mehr.« Nutzer dieser Spiele stimmten demnach mit einem Klick einer automatischen Übermittlung von Facebook-Daten an die Spieleanbieter zu.

Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass Facebook mit dieser ...


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